Allgemeine Geschäftsbedingungen der Turboservice GmbH
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, vorbehaltlich ihrer in die Zukunft gerichteten Änderung der durch den Verwender.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es geltend in jedem Fall ausschließlich diese AGB. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Angebote gelten ohne gesonderte Absprache nur in Deutschland.
5. Die Verkäuferin ist grundsätzlich Händler und nicht Hersteller der Waren, wenn sie die Ware von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes importiert.
§2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei der Verkäuferin anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert. Die AGB sind im Internet (www.Turbopoint.de/agb) einzusehen und werden dem Kunden auf Verlangen per E-Mail zugesandt.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung Ansprüche und Rechte aus einem mit der Verkäuferin bestehenden Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden. Der Schuldner kann jedoch trotz Abtretung befreiend an den Erstgläubiger leisten.
§3 Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Der Verbraucher kann im Falle des Fernabsatzvertragsschlusses die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Turboservice24 GmbH
Holzhauser Str. 142c
D-13509 Berlin
Ein Widerrufsrecht von Unternehmern/Kaufleuten wird gem. § 312 d I S. 2 BGB hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Rückgaberechte werden gemäß § 312e Abs. 2 S. 2 BGB nicht eingeräumt.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Verkäuferin insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, soweit das Rücktrittsrecht aus einem Fernabsatzgeschäft begründet ist, der Preis der zurückzusendenden Sache 40 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§4 Kulanzrücknahme
1.Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist, keinen Schaden aufweist und sowohl Verpackung als auch die Ware in einem insgesamt wiederverkaufsfähigem Zustand sind.
2.Bei Sonderbeschaffungen fällt bei Kulanzrücknahme eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Brutto-Kaufpreises an.
§5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des in Ziff. 5 vereinbarten ordentlichen Geschäftsgangs sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, genauer bei Verletzung einer Pflicht § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns.
Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§6 Lieferung
1. Liefertermine und -fristen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Verkäuferin als verbindlich anzusehen. Liefertermine und -fristen können parallel durch Individualvereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer geregelt werden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Lieferung frei Haus erfolgt nur wenn und insofern dies von dem Verkäufer so angegeben wird.
3. Die Verkäuferin ist dazu berechtigt, Teillieferungen zu tätigen. Bei Verträgen mit Unternehmern ist die Verkäuferin berechtigt Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall obliegt dem Unternehmer die Kostentragungspflicht. Der Käufer kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
§7 Vergütung
1. Der Kunde wird auf anfallende Versandkosten gesondert hingewiesen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Unternehmer auf Verlangen nachgewiesen.
4. Jeder Zahlungseingang des Kunden wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zunächst auf die von ihm geschuldeten Zinsen, dann auf die Beitreibungskosten und/oder Verwaltungskosten und danach auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet.
§8 Zahlungsverzug des Kunden
1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Gefahrübergang fällig (siehe auch §9 AGB).
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8%-Punkte über dem Basiszinssatz ist.
4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten- Lieferung steht.
5. Dem Unternehmer steht im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Unternehmer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
§9 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer/Fahrer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware bei der Verkäuferin auf den Unternehmer über.
§10 Verzugshaftung der Verkäuferin
Liegt bei verspäteter Lieferung Verzug vor, kann der Kunde in Höhe des nachgewiesenen Schadens eine Verzugentschädigung verlangen, höchstens jedoch für jede volle Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschaden sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verkäufering vorliegen. Ist diese Begrenzung unwirksam, weil sie nicht in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Risiko steht, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden.
§11 Gewährleistung
Die gelieferten Ersatz- und Zubehörteile unterliegen Änderungen durch den Hersteller. Möglich sind insbesondere Typenänderungen und Produktionsabweichungen. Eine solche Änderung durch den Hersteller stellt für sich noch keinen Mangel dar.
1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Ist der Käufer Unternehmer, kann die Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Bei Sachmängeln, die unter eine Produktgarantie des Herstellers fallen, ist die Verkäuferin zur Mängelgewährleistung nur verpflichtet, wenn der Unternehmer zuvor außergerichtlich seine Rechte gegenüber dem Hersteller erfolglos geltend gemacht hat.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Es werden daher nur die Kosten erstattet, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Umtausch der Ware stehen; nicht hingegen Ein- und Ausbau- oder Transportkosten.
5. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Der Ausschluss gilt nicht, wenn dadurch die Möglichkeit zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf unter ein Jahr seit Verjährungsbeginn verkürzt wird.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie die Verkäuferin die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Über die Beschaffenheit der Ware können auch Individualvereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Verkäufer geschlossen werden.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verkäuferin lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht, es sei denn die Kaufsache ist aufgrund der Montage entsprechend der mangelhaften Bedienungsanleitung beschädigt worden.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht.
11. Ist der Käufer Unternehmer begrenzen wir die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate.
§12 Haftungsausschluss
1. Gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern haftet die Verkäuferin bei Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und durch einfache Hilfspersonen in Fällen von einfacher und von leichter Fahrlässigkeit nicht.
2. Sie haftet gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und durch einfache Hilfspersonen in Fällen von leichter Fahrlässigkeit nicht.
3. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§13 Haftungsbeschränkung
1. Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin, eines gesetzlichen Vertreters, eines Erfüllungsgehilfen oder einer einfachen Hilfsperson nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Haftet die Verkäuferin gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern aufgrund einfacher Fahrlässigkeit oder aufgrund leichter Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist jedoch in diesen Fällen auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt.
3. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§14 Verjährung
1. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte ein Jahr ab Übergabe der Ware.
2. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte ein Jahr ab Übergabe der Ware.
3. Ansprüche gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung sind von dieser Verjährungsregelung nicht betroffen.
§15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Berlin, 01.12.2013
Turboservice24 GmbH